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   BGH, 25.10.2023 - 5 StR 104/23.   

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https://dejure.org/2023,29046
BGH, 25.10.2023 - 5 StR 104/23. (https://dejure.org/2023,29046)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2023 - 5 StR 104/23. (https://dejure.org/2023,29046)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2023 - 5 StR 104/23. (https://dejure.org/2023,29046)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 20 StGB, § 63 StGB, §§ 20, 21 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Festellung aufgehobener Schuldfähigkeit des Angeklagten bei der Begehung eines Mordes und der damit einhergehenden nicht angeordneten Unterbringung in ein psychatrisches Krankenhaus; Rüge der nicht durchgeführten notwendigen Erörterung des ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Vorwurf des Mordes an Ehefrau in Flöha muss neu verhandelt werden

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Vorwurf des Mordes an Ehefrau in Flöha muss neu verhandelt werden - Kein Freispruch für einen mutmaßlich schuldunfähigen Angeklagten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2024, 222 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15

    Rechtsfehlerhafte Ausführungen zur Schuldfähigkeit (Wiedergabe der wesentlichen

    Auszug aus BGH, 25.10.2023 - 5 StR 104/23
    Um dies zu begründen, bedarf es einer konkretisierenden und widerspruchsfreien Darlegung, wie sich die festgestellte, einem Merkmal von §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstat(en) auf den entsprechenden psychischen Zustand zurückzuführen sind (BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2023 - 5 StR 532/22, NStZ-RR 2023, 136, 137 mwN; vom 26. Mai 2020 - 2 StR 114/20; vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 25.10.2023 - 5 StR 104/23
    Ob die Beschränkung eines Rechtsmittels - hier: der Revision - zulässig ist, hängt davon ab, ob die Beschwerdepunkte nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinem nicht angefochtenen Teil rechtlich und tatsächlich unabhängig beurteilt werden können, mithin die Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362, 363; vom 13. Juli 1989 - 4 StR 297/89, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 2; Beschluss vom 9. September 2015 - 4 StR 334/15, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 22).
  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 25.10.2023 - 5 StR 104/23
    Ein solcher untrennbarer Zusammenhang wird freilich regelmäßig anzunehmen sein, wenn es um die Schuldfähigkeitsbeurteilung geht und insbesondere die Unterbringung nach § 63 StGB und der auf § 20 StGB gestützte Freispruch gleichermaßen von der Bewertung der Schuldfähigkeit abhängen (BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, NStZ 2013, 424; LK/Cirener, StGB, § 63 Rn. 211 mwN auch zum Ausnahmefall, dass bei feststehender Schuldunfähigkeit nur die Gefahrenprognose angegriffen wird).
  • BGH, 03.08.2022 - 5 StR 203/22

    Polizeiliche Überwachung eines Betäubungsmittelgeschäfts als bestimmender

    Auszug aus BGH, 25.10.2023 - 5 StR 104/23
    Mit Blick auf Nr. 156 RiStBV ist das Angriffsziel der Revision dahin auszulegen, dass auch nur in diesen Ausführungen des angefochtenen Urteils eine Rechtsverletzung erblickt wird (vgl. BGH, Urteil vom 3. August 2022 - 5 StR 203/22 Rn. 13 f.) und deshalb nur das Unterlassen der Maßregelanordnung angefochten ist.
  • BGH, 09.09.2015 - 4 StR 334/15

    Beschränkung der Revision (Zulässigkeit: selbstständige Anfechtung der Anordnung

    Auszug aus BGH, 25.10.2023 - 5 StR 104/23
    Ob die Beschränkung eines Rechtsmittels - hier: der Revision - zulässig ist, hängt davon ab, ob die Beschwerdepunkte nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinem nicht angefochtenen Teil rechtlich und tatsächlich unabhängig beurteilt werden können, mithin die Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362, 363; vom 13. Juli 1989 - 4 StR 297/89, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 2; Beschluss vom 9. September 2015 - 4 StR 334/15, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 22).
  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 114/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Prüfungsmaßstab; spezifisch

    Auszug aus BGH, 25.10.2023 - 5 StR 104/23
    Um dies zu begründen, bedarf es einer konkretisierenden und widerspruchsfreien Darlegung, wie sich die festgestellte, einem Merkmal von §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstat(en) auf den entsprechenden psychischen Zustand zurückzuführen sind (BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2023 - 5 StR 532/22, NStZ-RR 2023, 136, 137 mwN; vom 26. Mai 2020 - 2 StR 114/20; vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135).
  • BGH, 17.01.2023 - 5 StR 532/22

    Darstellungsanforderungen bei der Anordnung der Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 25.10.2023 - 5 StR 104/23
    Um dies zu begründen, bedarf es einer konkretisierenden und widerspruchsfreien Darlegung, wie sich die festgestellte, einem Merkmal von §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der jeweiligen Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstat(en) auf den entsprechenden psychischen Zustand zurückzuführen sind (BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2023 - 5 StR 532/22, NStZ-RR 2023, 136, 137 mwN; vom 26. Mai 2020 - 2 StR 114/20; vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135).
  • BGH, 13.07.1989 - 4 StR 297/89

    Beschränkung des Rechtsmittels auf das Strafmaß - Zusammenfassung eines

    Auszug aus BGH, 25.10.2023 - 5 StR 104/23
    Ob die Beschränkung eines Rechtsmittels - hier: der Revision - zulässig ist, hängt davon ab, ob die Beschwerdepunkte nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinem nicht angefochtenen Teil rechtlich und tatsächlich unabhängig beurteilt werden können, mithin die Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleibt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362, 363; vom 13. Juli 1989 - 4 StR 297/89, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 2; Beschluss vom 9. September 2015 - 4 StR 334/15, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 22).
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